AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNG

1. GELTUNGSBEREICH
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen von einheit.berlin gmbh. Abweichende Bezugsvorschriften des Auftraggebers verpflichten nur, wenn einheit.berlin gmbh diese ausdrücklich und schriftlich bestätigen.

2. VERTRAGSSCHLUSS
Auftraggeber ist, wer die Ausführung des Auftrages – schriftlich oder mündlich – veranlasst hat, auch wenn die Erteilung der Rechnung an einen Dritten erfolgt.

3. MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
Der Auftraggeber unterstützt einheit.berlin gmbh bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers dies erfordern. Der Auftraggeber wird einheit.berlin gmbh hinsichtlich zu erbringenden Leistungen eingehend instruieren. Der Auftraggeber stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des Vertragsverhältnisses zur Verfügung. Sofern sich der Auftraggeber verpflichtet hat, einheit.berlin gmbh im Rahmen der Vertragsdurchführung Bild-, Ton-, Text- o.ä. Materialien zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese umgehend und in einem gängigen, verwertbaren Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine aufwendige Konvertierung des vom Auftraggeber überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der
Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten. Der Auftraggeber stellt sicher, dass einheit.berlin gmbh die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor. Kann einheit.berlin gmbh die Produktion mangels notwendiger Beistellungen/Informationen oder Mitwirkung des Auftraggebers über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 4 Wochen nicht fortsetzen, kann einheit.berlin gmbh von dem Vertrag zurücktreten. einheit.berlin gmbh hat in diesem Fall Anspruch auf 50% des vereinbarten Brutto-Preises als pauschalierter Mindestersatz für den entstandenen Schaden und die entstandenen Vorhaltekosten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines niedrigeren Schadens bei einheit.berlin gmbh vorbehalten. einheit.berlin gmbh bleibt der Anspruch auf einen höheren Schaden unter Anrechnung des vorgenannten Mindestersatzes vorbehalten.

4. PREISE
4.1 Der Preis einer Leistung ergibt sich aus dem im Vertrag genannten Betrag zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen, die nicht Inhalt des Vertrages sind, werden gesondert berechnet.

5. TERMIN
5.1 Gebuchte Termine für Dreharbeiten, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn storniert werden, werden in Rechnung gestellt. Termine zur Leistungserbringung seitens einheit.berlin gmbh sind individueller Vertragsbestandteil.


5.2 LEISTUNGSVERZÖGERUNGEN AUFGRUND HÖHERER GEWALT
Behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Streik usw. und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers hat einheit.berlin gmbh nicht zu vertreten und berechtigen einheit.berlin gmbh, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. einheit.berlin gmbh wird dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.


5.3 Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, so ist einheit.berlin gmbh berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Unabhängig davon hat der Auftraggeber die Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.

6. ABNAHME
6.1 einheit.berlin gmbh wird unmittelbar nach Fertigstellung des Films dem Auftraggeber ein Ansichtsexemplar zustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, eine Erklärung darüber abzugeben, ob er den Film in der hergestellten Fassung abnimmt. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen keine Äußerung des Auftraggebers, gilt der Film als abgenommen. Das Ansichtsexemplar enthält Timecode und Wasserzeichen. Dieses wird nach vollständiger Bezahlung entfernt.


6.2 Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch in 14 Tagen nach Lieferung erfolgen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Beanstandungen, die auf rein künstlerischen Gesichtspunkten im Rahmen der Konzeption beruhen, können lediglich einmalig geltend gemacht werden. einheit.berlin gmbh ist nicht verpflichtet, nach erfolgter Korrektur weitere rein künstlerische Änderungen vorzunehmen.


6.3 Im Übrigen gelten für etwaige Mängel die gesetzlichen Vorschriften.

7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
7.1 Die Zahlung der Filmherstellungskosten erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit folgende Zahlungsregelung: 50 % bei Auftragserteilung und 50 % nach Abnahme.


7.2 Soweit in der Preiskalkulation Vorkosten, wie Reisen, Casting und Motivsuche aufgeführt sind, werden diese bei Auftragserteilung in voller Höhe fällig.


7.3 Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug oder ist ausdrücklich Stundung vereinbart worden, hat der Auftraggeber Zinsen in der Höhe zu übernehmen, wie sie einheit.berlin gmbh von der Hausbank in Rechnung gestellt werden (einschließlich
etwaiger Provisionen und Kreditbearbeitungskosten), mindestens jedoch in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank.


7.4 Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Willigkeit des Auftraggebers, insbesondere wenn die Zahlung eingestellt wurde oder bei fälligen Zahlungen Verzug eintritt, so ist die einheit.berlin gmbh berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Zahlungsziele und Stundungen gewährt worden sind. einheit.berlin gmbh ist in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, noch nicht abgeschlossene Leistungen zurückzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Produktionen oder Verträgen einzustellen; die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt davon weiterhin unberührt und ist in Höhe der Gesamtkosten des Projektes gemäß Angebot und evtl. Mehraufwendungen aus zusätzlichen Ergänzungsabsprachen zu tragen.


7.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehalten oder Minderung nur berechtigt, wenn geltend gemachte Mängelrügen oder Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

8. LIEFERFRISTEN
Liefer- und Herstellungsfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse; sofern solche auf die fristgemäße Erfüllung das Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. einheit.berlin gmbh ist in einem solchen Fall auch
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten – außer bei grober Fahrlässigkeit. Haben wir die Verzögerung verschuldet, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

9. RECHTSÜBERTRAGUNG
9.1 einheit.berlin gmbh verpflichtet sich, die Rechte in dem Umfang zu erwerben, wie es zur Verwirklichung des Vertragszwecks erforderlich ist. Demzufolge überträgt einheit.berlin gmbh dem Auftraggeber die ausschließlichen Nutzungsrechte an und aus dem Film zur Verwertung im vereinbarten Umfang (zeitlich und räumlich), soweit sie einheit.berlin gmbh selbst zustehen, von den Filmschaffenden nach den bestehenden Tarifverträgen übertragen worden sind oder in anderer Weise von dem Berechtigten im handelsüblichen Rahmen erworben sind.


9.2 Beabsichtigt der Auftraggeber nach Fertigstellung des Films eine Ausdehnung des Nutzungsrechts hinsichtlich einer zeitlichen oder räumlichen Beschränkung, wird einheit.berlin gmbh, soweit dieses möglich ist, dem Auftraggeber die entsprechenden
Nutzungsrechte gegen Zahlung der üblichen oder, sofern eine solche nicht feststellbar ist, einer angemessenen Vergütung abtreten. Die entsprechende Verlängerung oder Ausdehnung der Nutzungsrechte wird einheit.berlin gmbh nur aus wichtigem Grund verweigern.


9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Bearbeitungen oder von einheit.berlin gmbh genehmigten Änderungen durch einheit.berlin gmbh selbst vornehmen zu lassen. Es sei denn, dies ist aus wirtschaftlichen, werblichen oder technischen Gründen unzumutbar.


9.4 Der Auftraggeber ist befugt, das Nutzungsrecht im Rahmen der vertraglich vereinbarten Nutzung ganz oder teilweise zu übertragen oder die Rechte durch Dritte ausüben zu lassen.


9.5 Der Übergang der Rechte erfolgt mit Ablieferung der Musterkopie an den Auftraggeber und Bezahlung der Abschlußrechnung. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber der Einsatz der von einheit.berlin gmbh erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. einheit.berlin gmbh kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.


9.6 Das Eigentum an dem Bild- und Tonnegativ sowie an allen für die Herstellung des Films von einheit.berlin gmbh selbst erstellten Materialen wie Drehbücher, Unterlagen verbleiben bei einheit.berlin gmbh.

10. Versand und Gefahrübergang
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt die Wahl des Transportmittels uns überlassen. Die Absendung des abgenommen Werkes erfolgt erst nach vollständiger Rechnungszahlung an einheit.berlin gmbh. Mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Betriebsgeländes des Auftragnehmers geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Werkes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versendungskosten trägt.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Abänderungen dieser allgemeinen Bedingungen und ihnen vorhergehender besonderer Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erklärungen per Fax oder per E-Mail gelten entsprechend.

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