PROBLEM
ECOLAB ist ein internationaler Chemie-Konzern mit Schwerpunkt auf der Herstellung von Desinfektionsmitteln. Das Desinfektionsschutzgesetz fordert Schulungen mit Zertifikaten. ECOLAB vertreibt Ihre Produkte an Pflegeeinrichtungen und führt Präsenzschulungen durch.
ZIEL
Die Präsenzschulungen sind teuer und zeitintensiv. Insbesondere bei kleinen Einrichtungen lohnt sich der Aufwand für das Unternehmen nicht.
LÖSUNG
Eine Serie aus 7 Schulungsfilmen wurde produziert. Diese werden im hauseigenen LMS veröffentlicht und Zertifikate an die Teilnehmer erteilt. Effektivität und Kosten der Hygieneschulungen konnten reduziert werden. Die Filme werden auch ergänzend in Präsenzschulungen (Blended Learning) eingesetzt.
Wichtige Erreger:
Sprechertext
Sabine ist Pflegekraft in einem Pflegeheim – eine erfahrene Mitarbeiterin. Doch sie muss aufpassen.
Denn gerade in Alten- und Pflegeeinrichtungen treten regelmäßig Erreger auf, die…
…schwere Infektionen auslösen können – Bakterien, Viren und Pilze.
Das Problem: Wir können sie weder sehen, hören, fühlen, riechen oder schmecken.
Sie können sich sehr schnell verbreiten. Eine Möglichkeit der Übertragung ist: direkt von Mensch zu Mensch.
Aber auch indirekt verbreiten sich Erreger durch die Berührung kontaminierter Flächen und Gegenstände, wo sie längere Zeit überleben können.
Die Grundfragen bei der Infektions-prävention sind:
· Um welche Erreger handelt es sich?
· Wo kommen sie vor und wie werden sie übertragen?
· Gibt es besondere Risiken?
· Reicht Standardhygiene aus?
· Wer muss informiert werden?
· Sind notwendige Desinfektions-verfahren umsetzbar?
Was sind nun die gefährlichsten Erreger, mit denen Sie es zu tun haben?
Clostridium difficile. Ein sporenbildendes Stäbchenbakterium, das Durchfälle, Bauchkrämpfe und Darmentzündungen verursachen kann. Es ist direkt im Stuhl nachweisbar und wird fäkal-oral, im direkten und indirekten Kontakt über Hände und kontaminierte Gegenstände übertragen. Die Inkubationszeit beträgt Stunden bis Tage, die Erkrankung ist meldepflichtig.
Ergänzend zu den Standardhygiene-maßnahmen ist bei der Händehygiene die Händewaschung zwingend erforderlich. Erkrankte Bewohner sollten nach Möglichkeit ihre eigene Toilette erhalten, es ist auch eine Kohorten-isolierung möglich. Auf jeden Fall informiert werden müssen Reinigungs-dienst, Küche, Wäscherei und externe Dienstleister.
Ein wichtiger multiresistenter Erreger ist MRSA, ein multiresistentes Bakterium, welches Haut und Schleimhäute besiedelt und für Infektionen verschiedenster Art verantwortlich sein kann. Es kann auch von gesunden Menschen mit einer Besiedlung per Schmier- und Kontaktinfektion sowie über Aerosole übertragen werden. Auch hier beträgt die Inkubationszeit Stunden bis Tage.
Gegen MRSA hilft neben intensiver Händehygiene des Personals die Desinfektion des bewohnernahen Umfelds. Bewohner mit offenen Wunden sind besonders gefährdet. Auch in diesem Fall müssen Reinigungsdienst, Küche, Wäscherei und externe Dienstleister informiert werden.
Das Norovirus verursacht plötzliche Übelkeit, Erbrechen und Durchfall. Es wird fäkal-oral und über Aerosole übertragen und bricht innerhalb von sechs bis 48 Stunden aus.
Bei einem Ausbruch ist das Tragen von Schutzkleidung obligatorisch sowie die Desinfektion des vollständigen Bewohnerumfeldes mit einem viruziden Produkt. Ebenso die desinfizierende Aufbereitung von Wäsche und gesonderte Aufbereitung von Geschirr. Eine Isolierung der Erkrankten sollte geprüft werden, ein Mitarbeiterwechsel in andere Wohnbereiche darf nicht stattfinden. Natürlich müssen auch hier Reinigungsdienst, Küche, Wäscherei und sämtliche externen Dienstleister informiert werden.
Ein gutes Basiswissen über gefährliche Erreger hilft, die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei ist Händehygiene die wichtigste Präventionsmaßnahme. Bewohnernahe Flächen werden als Infektionsquelle meist unterschätzt. Schutzkleidung, Sie und die Bewohner zu schützen. Welche konkreten Maßnahmen angezeigt sind, steht im Hygieneplan und dem relevanten Desinfektionsplan Ihrer Einrichtung.
Wenn Sabine und ihre Kolleginnen und Kollegen dies alles beachten – und das tun sie! –, dann haben gefährliche Erreger keine Chance.
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Infektionsschutzgesetz (IfSG) Desinfektionsschutzgesetz Belehrung
Sprechertext
Sabine ist Pflegekraft in einem Altenpflegeheim – eine erfahrene Mitarbeiterin. Darf Sie dort im Rahmen Ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln umgehen? Die Frage ist keineswegs so absurd, wie sie klingt.
Das Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG genannt, macht hier sehr strenge Vorschriften. Es ist die allgemeine rechtliche Basis für die Hygiene auch in Senioren- und Altenpflegeheimen.
Das Gesetz steht im Zentrum eines ausgefeilten Systems aus Verhaltensregeln, Vorsorge- und Überwachungsmaßnahmen. Es hat zum Ziel, die Ausbreitung von Infektions-krankheiten zu verhindern.
Es regelt beispielsweise, dass das Robert Koch Institut als zentrale Bundeseinrichtung für die Erforschung, Verhütung und Bekämpfung insbesondere von meldepflichtigen Infektionskrankheiten zuständig ist. Die Gesundheitsämter wachen als Landesbehörden über die Einhaltung konkreter Vorschriften und sind beratend tätig, greifen aber auch ein. Schutzimpfungen sind ein wichtiger Teil der Prävention, Hygienepläne sorgen für geregelte Arbeits- und Krisenabläufe in den Gesundheitseinrichtungen. Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote sollen helfen, Infektionsketten zu unterbrechen.
Der wichtige Paragraph 42 des Infektionsschutzgesetzes regelt im Detail, wann ein Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot auszusprechen ist. Das bedeutet konkret: wann eine Pflegekraft nicht mit Lebensmitteln Kontakt haben darf.
Dies ist der Fall, wenn sie potentiell mit bestimmten gefährlichen Erregern infiziert ist, die sich über die Ansteckungskette rasch in der gesamten Einrichtung ausbreiten können – bei Pflegekräften und Bewohnern gleichermaßen. Gleiches gilt für infizierte Wunden und Haut-krankheiten.
Doch auch die Pflegekraft ist in der Pflicht. Das heißt, Sabine muss selbst, anhand der Symptome ihrer Erkrankung, einschätzen können, ob sie dem Beschäftigungsverbot im Sinn des Paragraphen 42 unterliegt.
Sie muss ihren Arbeitgeber über ihre potentielle Erkrankung informieren,…
…und ihrem Arzt mitteilen, dass sie in einer Pflegeeinrichtung tätig ist.
Dies ist wichtig im Hinblick auf den Paragraphen sechs im Infektionsschutzgesetz, der die Meldepflicht für gesetzlich definierte Krankheiten regelt. Sollte dies der Fall sein, informiert der Arzt das Gesundheitsamt, das gegebenenfalls weitere Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreift.
Auch Sabines Arbeitgeber weiß, was in solchen Fällen zu tun ist. Paragraph 36 des Infektionsschutzgesetzes regelt diese innerbetrieblichen Verfahrens-weisen zur Infektionshygiene. Sie werden im Hygieneplan dokumentiert. Alle Pflegekräfte und Mitarbeiter an wichtigen Schnittstellen der Hygiene in der Einrichtung werden informiert.
Auf der Basis des Hygiene- und des relevanten Desinfektionsplans, zum Beispiel für Noroviren, können dann die richtigen Hygienemaßnahmen getroffen werden.
Zum Glück geht alles gut aus. Sabine ist bald wieder gesund und freut sich, wieder arbeiten zu dürfen, zusammen mit ihren Kolleginnen und Kollegen.
· Infektionsschutzgesetz (groß, alle weiteren Schriften darunter kleiner)
· allgemeine rechtliche Basis für Hygiene in Pflegeeinrichtungen
· § 42 IfSG regelt Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot
· bei Infektionen mit gefährlichen Erregern, infizierten Wunden und Hautkrankheiten
· Pflegekraft muss selbst einschätzen, ob Beschäftigungsverbot greift
· Arbeitgeber informieren
· Arzt aufsuchen
Hygieneplan regelt zusammen mit den darin enthaltenen Desinfektionsplänen die innerbetrieblichen Verfahrensweisen
Fächendesinfektion
Sprechertext
Sabine ist Pflegekraft in einem Pflegeheim – eine erfahrene Mitarbeiterin.
Dennoch – nobody is perfect. Bei der Desinfektion von Flächen hat Sabine Nachholbedarf.
Dabei ist die richtige Flächen-desinfektion ein entscheidender Baustein der Infektionsprävention.
Bewohnernahe Flächen werden als Infektionsquelle meist unterschätzt, weil Erreger lange auf Oberflächen überleben und indirekt übertragen werden können.
Manche Erreger überleben Wochen oder Monate, wenn nichts gegen sie unternommen wird.
Das besonders gefährliche Norovirus etwa, das ganze Pflegeeinrichtungen lahmlegen kann, hat auf Oberflächen eine Lebensdauer von bis zu drei Wochen, Staphylokokken halten bis zu sieben Monate durch. Bakteriensporen wie z.B. Clostridien können noch länger auf Oberflächen verbleiben und stellen ein langfristiges Infektionsrisiko dar.
Die Folgen z.B. einer Norovirus-Infektion können äußerst unangenehm sein: Übelkeit, Erbrechen und akuter Durchfall.
Und das alles nur, weil Sabine nicht richtig gereinigt und desinfiziert hat!
Desinfektion bedeutet nicht einfach Reinigung. Bei ihr wird Schmutz rein mechanisch entfernt, während…
…eine Desinfektion die gezielte Abtötung und Inaktivierung von unerwünschten Mikroorganismen bedeutet.
Wann, wo und wie dies geschieht, bestimmt der Desinfektionsplan, der Teil des Hygieneplans ist, unter Berücksichtigung der individuellen Wohnverhältnisse.
In Bereichen, in denen überwiegend soziale Betreuung erfolgt, in Aufenthaltsräumen etwa, ist in der Regel eine routinemäßige Reinigung wie im Haushalt ausreichend.
Anders sieht es aus, wenn Kontaminationen mit potentiell infektiösem Material aufgetreten sind. Dann ist in jedem Fall eine Desinfektion notwendig.
Entscheidend ist hier die individuelle Risikoanalyse, die festlegt, wo, wann, womit und wie oft desinfiziert werden muss.
Der Desinfektionsplan der Einrichtung, der für jeden Bereich sowie für bestimmte wichtige Erreger wie Noroviren aufgestellt wird, legt alle konkreten Maßnahmen, wann und wie diese Maßnahmen durchzuführen sind, die verwendeten Produkte sowie die Verantwortlichkeiten fest, so dass es keine Unklarheiten gibt.
Große Flächen wie Fußböden oder Wände werden, in Schutz-kleidung, unter Nutzung von Anwendungslösungen aus Konzentraten oder Fertigprodukten mit getränkten Wischbezügen desinfizierend gereinigt, während…
…mittlere und kleine Flächen wie Tische, Nachtschränke oder Handläufe mit Mikrofasertüchern oder vorgetränkten Einmaltüchern gereinigt und desinfiziert gereinigt und desinfiziertwerden.
Dabei ist einiges zu beachten.
· Es sollten nur VAH-gelistete Produkte verwendet werden,
· es muss nass desinfizierend gereinigt und Flächen müssen komplett benetzt werden,
· die Lösungen sollten in kaltem Wasser angesetzt werden.
· Eine ausreichende Raum-belüftung ist ebenso wichtig wie
· eine Vermischung von Desinfektions- und Reinigungs-mitteln nur bei nachgewiesener Verträglichkeit.
· Unter- und Überdosierungen müssen vermieden,
· Dosierhilfen eingesetzt sowie
· Einmalprodukte verwendet oder ggf. wiederverwendbare Bezüge regelmäßig desinfizierend aufbereitet werden.
· Und natürlich ist Schutzkleidung unverzichtbar.
Das hat auch Sabine nun verstanden – ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen. Und die Pflegeeinrichtung – ist ab sofort auf hohem Hygiene-Niveau dank der korrekt durchgeführten Flächendesinfektion.
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Personalhygiene
Sprechertext
Sabine ist Pflegekraft in einem Pflegeheim – eine erfahrene Mitarbeiterin.
Leider ist sie manchmal recht nachlässig, was die Hygiene angeht. Sie desinfiziert sich nicht immer konsequent die Hände, trägt ihr Haar offen und Privatkleidung auch im Dienst,…
…sowie Schmuck und lange rote Kunstnägel –…
…sogar in infektions-relevanten Bereichen. Das kann böse Folgen haben – auch für Sabine selbst.
Sabine hat Keime übertragen, wodurch die Bewohnerin eine Infektion entwickelt hat.
Auch Angehörige, die gar nichts mit der Pflegeeinrichtung zu tun haben, können betroffen sein.
Bei mangelnder Personalhygiene breiten sich Krankheiten über die Ansteckungskette rasch in der ganzen Einrichtung aus – bei Pflegekräften und Bewohnern.
Dabei ist Vorbeugen so einfach – durch genau definierte Hygienemaßnahmen, die auch die Pflegenden vor Ansteckung schützen.
Mit dem gründlichen Desinfizieren und Waschen der Hände fängt es an, es ist – neben weiteren Maßnahmen – die wichtigste Infektionspräventions-maßnahme überhaupt.
Dabei ist es entscheidend, die Hände vollständig zu benetzen und die Einwirkzeit, mindestens 30 Sekunden, für eine hygienische Händedesinfektion einzuhalten.
Insbesondere in folgenden Fällen ist intensive Händehygiene unverzichtbar:
· vor und nach dem Kontakt mit Bewohnern,
· nach einem Kontakt mit potentiell infektiösen Materialien wie Blut, Erbrochenem, Speichel oder Wund- und Nasensekret, sowie
· nach einem Kontakt mit Oberflächen der direkten Bewohnerumgebung.
Bei der pflegerischen Betreuung infektiöser Bewohner ist PSA, also persönliche Schutzausrüstung, Vorschrift: Schürze, eventuell langärmelige Schutzkleidung, Handschuhe, Mundschutz, Arbeitsschuhe und Haarschutz.
So wird die Infektionsgefahr durch Kontamination, Durchnässung und Körperflüssigkeiten – eine der größten Gefahren in Senioren- und Altenpflegeheimen – deutlich vermindert.
Personalhygiene ist das A und O zur Infektionsprävention und Unterbrechung der Übertragungsketten. Entscheidend dabei sind:
· konsequentes und gründliches Desinfizieren der Hände,
· kurze, unlackierte Fingernägel,
· kein Schmuck,
· kein offenes Haar,
· das Tragen sauberer Arbeitskleidung statt Privatkleidung im Dienst, sowie
· das Anlegen persönlicher Schutzausrüstung bei Kontakt mit infektiösen Bewohnern.
Hält man sich an diese Richtlinien, haben Erreger keine Chance!
Auch Sabine hat das verstanden – und achtet sehr darauf, dass sie die Hygienevorschriften voll erfüllt. Die potentiellen Übertragungsketten wurden effektiv unterbrochen und die Infektionsgefahr damit stark minimiert.
Arbeitsschutz und Gefahrstoffe:
Sprechertext
Sabine ist Pflegekraft in einem Pflegeheim – eine erfahrene Mitarbeiterin. Doch manchmal ist ihre Arbeit dort gefährlicher als man glaubt. Wie kann das sein?
Auch in Senioren- und Pflegeheimen gibt es für die Beschäftigten zahlreiche Sicherheits- und Gesundheits-gefährdungen. Ziel des Arbeitsschutzes ist es, die Gesundheit von Mitarbeitern, Bewohnern und Besuchern durch genau definierte Maßnahmen, Mittel und Methoden zu schützen.
Verantwortlich für diese Präventions- und Schutzmaßnahmen in der Einrichtung sind der Sicherheits-beauftragte und der oder die jeweilige Vorgesetzte.
Besonders relevant ist der Arbeitsschutz bei Reinigungs- und Desinfektions-maßnahmen, bei denen Gefahrstoffe und Chemikalien zum Einsatz kommen.
Doch was tun, wenn sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch ein Unfall mit Gefahrstoffen ereignet hat?
Generell gilt: Ruhe bewahren! Zunächst Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen, dann den Durchgangsarzt aufsuchen. Nicht vergessen, die Betriebsanweisung und das Sicherheitsdatenblatt mitzunehmen! Und den Unfall ins Verbands- oder Unfallbuch eintragen!
Doch das ist nicht alles. Wichtig ist:
· Verschlucktes nicht zum Erbrechen bringen,
· bei Hautkontakt 10 bis 15 Minuten mit kaltem Wasser abspülen, sowie
· bei Augenkontakt mindestens 15 Minuten unter fließendem Wasser abspülen.
Anschließend muss der Unfall- oder Augenarzt aufgesucht werden.
Denn nur, wer sich der Risiken beim Umgang mit Gefahrstoffen bewusst ist, ist auch in der Lage, gefährliche Situationen zu vermeiden und das Richtige zu tun, wenn doch einmal etwas passiert ist.
Was zu beachten ist, steht auf den Originalgebinden, den Sicherheits-datenblättern und den entsprechenden Betriebsanweisungen.
Ein Sicherheitsdatenblatt existiert für jedes Produkt und enthält Informationen über Anwendung, Inhaltsstoffe, Kennzeichnungspflicht, Lagerung, Transport und Entsorgung.
Eine Betriebsanweisung hingegen sieht so aus. Sie hängt im Unternehmen an einer stets frei zugänglichen Stelle und enthält den Produktnamen, den Gefahrstoff an sich, das Gefahrstoff-zeichen sowie Hinweise auf Schutz-ausrüstung, Erste-Hilfe-Maßnahmen und sachgerechte Entsorgung.
Auf jedem Produkt befinden sich die sogenannten R-Hinweise, also Risikohinweise, und S-Hinweise, also Sicherheitshinweise.
R35 bedeutet zum Beispiel, dass es zu schweren Verätzungen kommen kann. S26 weist darauf hin, dass betroffene Augen sofort gründlich mit Wasser abzuspülen sind und ein Arzt konsultiert werden soll.
Um mögliche Gesundheitsgefahren zu vermeiden, ist das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung Pflicht. Dazu zählen: Schutzschürze, Schutzschuhe, chemikalienbeständige Schutzhandschuhe und Schutzbrille.
Grundlegend im Umgang mit Gefahrstoffen ist:
· Verwenden Sie immer Originalgebinde und Dosierhilfen,
· arbeiten Sie nur mit kaltem Wasser und füllen Sie es zuerst in den Eimer,
· halten Sie gefahrstoffhaltige und gefahrstofffreie Produkte bei Nichtgebrauch verschlossen, und
· mischen Sie niemals chlorhaltige mit säurehaltigen Produkten, denn so kann toxisches Chlorgas entstehen.
Eigentlich gar nicht so schwer, oder? Sabine und ihre Kolleginnen und Kollegen halten sich strikt an die Vorschriften des Arbeitsschutzes – schon aus eigenem Interesse.